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Wohnen In Gemeinschaft - Bottrop
Adresse: Sterkrader Str. 132, 46242 Bottrop, Deutschland.
Telefon: 20417713327.
Webseite: reckmann-bottrop.de
Spezialitäten: Pflegeheim.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 7 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4.4/5.
📌 Ort von Wohnen In Gemeinschaft
Absolut Hier ist ein Text, der die gewünschten Informationen in einem freundlichen, formellen Stil mit
👍 Bewertungen von Wohnen In Gemeinschaft
Simone K.
Keine gute Betreuung. Die Bewohner werden in sehr harschem Ton von der bezahlten Teilzeitkraft im Büro abgefertigt. Das Essen ist nur mittelmäßig und leise Kritik wird in keinster Weise angehört. „Schließlich muss man dankbar sein das es Essen gibt“... auch wenn es von einem selbst bezahlt wird.
Kleine Dienstleistungen nach mehreren Anfragen und mit sofortiger Rechnungsstellung.
Ein kleines Sommerfest sowie eine Weihnachtfeier ist als Unterhaltungsprogramm das Äußerste. Ansonsten lieber die Tür zum Büro bitte nicht öffnen. Weder wird nach den Bewohnern geschaut, noch ein nettes Wort an die Bewohner gerichtet. Nett ist anders und Fürsorge ist sowieso ein Fremdwort dort. Die Wohnungen sind sehr nett, aber bei einem qm2 Preis von fast 16€ sollte das wohl sein. Das Hausnotrufsystem ist übrigens Pflicht, da es sonst keinen Mietvertrag gibt. Leider ist diese Firma keiner Kasse angeschlossen, also fällt jegliche Bezuschussung weg.
Fazit: betreutes Wohnen sieht in meinen Augen anders aus.
Brigitte H.
Meine Freundin Helga Ottomeier wohnt seid 5Jahre in der Gemeinschaft,sie hat es keinen Tag bereut.Das gesamte Personal ist stets freundlich und zuvorkommend. Probleme werden sofort gelöst.Das Essen ist schmackhaft und abwechslungsreich. Die Aktivitäten sind freiwillig ,jeder kann teilnehmen sofern er möchte.Es gibt immer Menschen,die das Haar in der Suppe suchen.
Susanne T.
Meine Eltern wohnen nunmehr seit 2 ½ Jahren in dieser sehr gepflegten und gut eingerichteten, barrierefreien Senioren-Wohnanlage.
Ein Mittagessen, welches im benachbarten Seniorenheim jeden Tag frisch gekocht wird, kann auf eigenen Wunsch dazu gebucht und auch natürlich wieder abgebucht werden. Selbstverständlich wird den Senioren dieses Essen dann entweder im Gemeinschaftsraum (sehr gemütlich ausgestattet) serviert oder in die Wohnung gebracht. Der hierfür in Ansatz gebrachte Preis ist absolut im Rahmen und es dürfte auch für jeden Geschmack etwas dabei sein. Ich möchte allerdings betonen, dass dies keine Pflicht ist!
In dem Gemeinschaftsraum wird neben Gehirnjogging, gemeinsamen Festen (zu den entsprechenden Jahreszeiten) auch hin und wieder ein Café angeboten, das dem Austausch der Bewohner dient. Der Raum ist auch für private Feiern buchbar.
In den Wohnungen ist eine Notrufanlage vorhanden. Das ist praktisch, sodass man sich hier erst nicht selbst um einen Anbieter kümmern muss. Kosten würden auch bei dem selbst beauftragten Anbieter anfallen.
Hinweis: es handelt sich bei dem mit der Servicepauschale abgegoltenen Notrufsystem um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Denn durch die Rufbereitschaft wird sichergestellt, dass ein Bewohner, der sich im Rahmen seines - im Bereich des "Betreuten Wohnens" geführten - Haushalts aufhält, im Bedarfsfall Hilfe rufen kann. Somit ist dies zwar nicht über eine Versicherung aber über die Steuern anrechenbar!
Ein Hausmeisterservice für die Erledigung kleinerer Reparaturen etc. ist vorhanden. Dieser Hausmeister ist freundlich und hilfsbereit.
Die für die Wohnanlage zuständige Mitarbeiterin ist ansprechbar, hilfsbereit, freundlich und bemüht, jedes Problem auch ohne großen Aufwand zu lösen.
Fazit meiner Eltern: es war die beste Entscheidung, diese Wohnung anzumieten. Mehr kann man nicht mehr hinzufügen.
Jacqueline W.
Ich veröffentliche den text im Namen meiner Mutter Ruth Becker
Hallo Frau Krichel,
Sie haben sich erlaubt, eine Rezension über die Anlage “Wohnen in Gemeinschaft”
Sterkrader Straße 132 in Bottrop ins Netz zu stellen.
3 Jahre lebe ich nun schon in diesem Haus und muss Ihnen sagen, dass – wenn ich mir
Ihre Schilderung so ansehe – ich in einer völlig anderen Einrichtung lebe – also nicht in
der, von der Sie sprechen.
Ihre Mutter hat hier eine Wohnung gemietet – eine normale Mietwohnung, Punkt!!
Die von Ihnen so bezeichnete “Freizeitkraft” (bereits hier irren Sie. es handelt sich um
eine “Teilzeitkraft”) ist die Leiterin unseres Hauses, die ich als einen der liebenswertesten
und freundlichsten Menschen kennen und schätzen gelernt habe – sie ist die Seele dieser
Einrichtung! Während der Bürozeiten steht die Tür immer und für jeden offen.
Kleine Dienstleistungen und Reparaturen sind in der Servicepauschale enthalten und
werden von ihr fix und hochkompetent erledigt.
Alle 14 Tage Gehirnjogging und Sitzgymnastik. der Cafébetrieb an den Wochenenden
sowie Weihnachts- und Karnevalsfeier werden gerne angenommen
In diesem Zusammenhang die Weihnachtsfeier als “Unterhaltungsprogramm” zu
bezeichnen zeugt allerdings von wenig Fingerspitzengefühl.
Die Wohnungen hier sind hell, freundlich, barrierefrei, mit Aufzug und Bewegungsmeldern
für das Licht im Treppenhaus und im Keller. Hier steht der Sicherheitsaspekt im Vordergrund.
Generell wird wird die Grundmiete des Hausnotrufs von der Kasse erstattet, wenn eine
Pflegestufe vorliegt – und das scheint hier nicht der Fall zu sein. Auch das ist Ihre Aufgabe
siech darum zu kümmern!
Es ist jedem Mieter freigestellt, welche Telefongesellschaft oder welchen Pflegedienst er
beauftragt.
Schon als Kind habe ich gelernt “nur wer fragt, dem kann geholfen werden”. Also habe ich
gefragt und selbstverständlich konnte ich meinen Telefonanbieter, meinen bereits seit
vielen Jahren für mich tätigen Telefonanbieter und die mir vertraute Haushaltshilfe mit
einbringen.
Es handelt sich bei “Wohnen in Gemeinschaft” um ein Service-Wohnen für Senioren, das
bedeutet: neben den bereits erwähnten Annehmlichkeiten: kein Mieter muss sich um die
Treppenhaus-, Aufzugs-, Kellerreinigung, Gartenpflege Mülltonnen und Schneeräumung
kümmern, denn das alles ist ebenfalls in der Servicepauschale enthalten.
Der Mieter kann auch alle sonstigen Angebote – z.B. auch die Wohnungsreinigung -
muss es aber nicht.
Und auch wenn Ihrer Mutter das Essen nicht schmeckt – hier leben viele alte und kranke
Menschen – da muss man Rücksicht nehmen z.B bei Allergien oder bei der Verwendung
von Salz und Zucker – so ist es doch Ihnen überlassen, das zu ändern, : es gibt zig Firmen
auf dem Markt, die gerne täglich frisches Essen frei Haus liefern – aber da müsste man
sich kümmern – nicht wahr? Da ist es wesentlich bequemer anderen die Schuld für die
eigenen Versäumnisse zuzuweisen.
Der Schlusssatz Ihrer Rezension lautet: “betreutes Wohnen habe ich mir anders vorgestellt”
Klarer konnten Sie Ihre Unkenntnis nicht ausdrücken!
Ich habe mir Ihre Homepage angesehen Frau Krichel. Sie sagen da in einem Werbefilm
für die von Ihnen vertretene Kosmetikfirma wörtlich: “ich kann Menschen nicht leiden,
die keine Ahnung haben und über etwas urteilen, wovon sie keine Ahnung haben.”
Und weiter: “informiert euch Leute, seid vorsichtig und passt auf.
Sehen Sie Frau Krichel, genau das werfe ich Ihnen vor: Sie haben keine Ahnung und
erlauben sich eine solche Kritik.
Sie wissen zwar alles über Ihre Kosmetik aber gar nichts über “betreutes Wohnen” -
etwas das vielleicht wichtig für Ihre Mutter wäre oder wichtig werden könnte.
Ich denke, allein durch die Offenlegung Ihrer totalen Unkenntnis dessen was die
Gesundheit Ihrer Mutter betrifft, haben sie sich schon genug blamiert und Ihre ganze
Kritik infrage gestellt.
Ruth Becker
Bewohnerin des Hauses “Wohnen in Gemeinschaft”
Helga K.
Jetzt wohne ich seit fast 2 Jahren in diesem Haus. Ich kann hier eigenständig leben und habe doch alle Vorteile, die ich brauche.
Die Gemeinschaft ist super. Wir verstehen uns alle gut miteinander.
Das Personal ist immer freundlich, hilfsbereit und nett. Ich habe es
an keinem Tag bereut, hier eingezogen zu sein.